Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anerkennung
Durch die Bestellungserteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Bedingungen.

2. Offerten, Bestellungen und Widerruf von Bestellungen
Offerten erfolgen grundsätzlich freibleibend. Die mobileGlas AG behält sich vor, Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen. Bei nachträglichen Änderungen werden die bereits erfolgten Aufwendungen in Rechnung gestellt. Aufträge können nach Ablauf der Fristen gemäss Art. 9 OR nicht mehr rückgängig gemacht werden. Offerten sind ohne andere Abmachungen 30 Tage gültig. Die mobileGlas AG erstellt ein Angebot auf der Basis der Kundenangaben. Für die Produkte der mobileGlas AG bezüglich Verwendungszweck, Einsatz, Statik und Montage übernimmt die mobileGlas AG keine Haftung. Die Preise sind nur bei gleichbleibenden Massen, Serien, Formen und Stückzahlen verbindlich. Als Grundlage für die anzufertigenden Bauteile gelten die von der mobileGlas AG erarbeiteten und vom Kunden unterschriebenen Bestellformulare sowie Konstruktionszeichnungen. Auftragsbestätigungen der mobileGlas AG sowie mitgelieferte Pläne / Skizzen des Kunden sind für die Produktion nicht massgebend.

3. Lieferung
Wenn nichts anderes vermerkt, erfolgt die Lieferung frei Haus. Die Entladung des Fahrzeuges muss durch den Kunden ausgeführt werden. Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt beim Ablad durch den Kunden. Baustellenlieferungen sind gesondert zu klären und können mit zusätzlichen Lieferkosten verbunden sein. Glasböcke sind innert einer Frist von 20 Tagen der mobileGlas AG wieder zur Verfügung zu stellen. Bei Beschädigung oder Zerstörung des Leergutes durch den Kunden, werden dem Kunden die Gestelle in Rechnung gestellt.

4. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.

5. Zahlungsbedingungen
20 Tage rein netto. Abzüge für vorzeitige Zahlung werden nicht anerkannt. (Abweichende Zahlungsbedingungen: siehe Ziffer 13). Bei einem Auftragswert ab CHF 15’000.- ist die mobileGlas AG berechtigt nach Auftragserteilung, eine Akontozahlung von 30% oder eine Akontozahlung von 50% bei Neukunden, zu verlangen, Rest nach Lieferung.

6. Bonitätsprüfung
Die mobileGlas AG behält sich vor, den Kunden auf dessen Bonität zu prüfen und einen Auftrag nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

7. Besondere Verhältnisse
Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt und andere unabhängige Ereignisse entbinden die mobileGlas AG für die Dauer solcher Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Kunden ein Schadenersatz zusteht.

8. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen gelten als Richttermine und verstehen sich ab dem Datum der unterschriebenen Freigabeskizze, respektive Produktionsfreigabe. Verspätete Lieferung berechtigt zu keinem Schadenersatzanspruch. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorgängig eine angemessene Nachlieferungsfrist angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat.

9. Mindestrechnungsbeträge
Der Mindestwarenwert pro Lieferung beträgt CHF 50.-.

10. Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen der Ware sind innert 10 Tagen nach deren Empfang schriftlich der mobileGlas AG zur Kenntnis zu bringen. Bei begründeter Reklamation, wird nach Wahl der mobileGlas AG gegen Rückgabe der beanstandeten Ware, entweder kostenfrei Ersatz geliefert oder der fakturierte Preis gutgeschrieben. Weitergehende Entschädigungsforderungen sind ausgeschlossen. Jeder Benutzer oder Verbraucher der Produkte von mobileGlas AG, hat vor Verwendung derselben deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Zweck zu überprüfen. Der Kunde übernimmt ausdrücklich alle mit der Verwendung des Produktes verbundenen Risiken und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Schäden jeglicher Art.

11. Beanstandungen Glas
Beanstandungen bezüglich Kantenbeschädigung, Kratzer, Glasbrüchen etc. bei Auslieferung, akzeptiert die mobileGlas AG nur bei Meldung innert 48 Std. nach Erhalt der Ware. Baugläser wie Floatglas, ESG und Isolierglas sind keine optischen Erzeugnisse. Sie dürfen kleine, unauffällige und vereinzelte Fehler aufweisen. Mängelrügen werden nur akzeptiert, wenn bei stehender Betrachtung aus einer Distanz von 3 Meter und diffusem Licht die Durchsicht oder Ansicht beeinträchtigt und das ästhetische Gesamtbild gestört ist. Dabei sind Fehler im Randbereich im grösseren Umfang als in der Scheibenmitte zu tolerieren. Dazu zählen auch kleine fabrikationsbedingte Verschmutzungen. Beanstandungen entbinden den Kunden nicht von der Einhaltung des Zahlungstermins. Es gelten die marktüblichen Normen und anerkannten Richtlinien. Die mobileGlas AG hält sich beim Glas an die Regelwerke des SIGaB (Schweizerisches Institut für Glas am Bau).

12. Transportschäden
Bei Transportschäden ist vom zustellenden Speditionsunternehmen ein Schadenprotokoll aufnehmen zu lassen und umgehend der mobileGlas AG zuzustellen. Die mobileGlas AG wird bei anerkannter Reklamation kostenlosen Ersatz liefern.

13. Abweichende Bedingungen
Besteht ein Kunde auf der Anwendung anderer als der vorstehenden Zahlungsbedingungen der mobileGlas AG (Ziffer 5), so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend. Sonstige Einkaufsbedingungen vom Kunden, die im Widerspruch zu vorstehenden Bestimmungen stehen, sind ungültig, wenn diese nicht durch die mobileGlas AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden, behält sich die mobileGlas AG das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Die mobileGlas AG ist berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anzumelden. Der Kunde gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis und hat den Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen.

15. Kopierschutz
Das Vervielfältigen, Kopieren und Weiterverwenden von Dateien wie Fotos, Prospekten, Plänen und Inhalte von der Website sind ohne Einwilligung der mobileGlas AG nicht erlaubt.

16. Garantie
Fehlerhaftes Material wird von der mobileGlas AG ersetzt, sofern eine entsprechende Mängelrüge innerhalb 2 Jahren (nach SIA) ab Lieferung schriftlich angebracht wurde. Folgeschäden und Umtriebe, die auf unsachgemässe Behandlung der Ware zurückzuführen sind, werden von der mobileGlas AG nicht übernommen.

17. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten gilt der Sitz der mobileGlas AG, Wettingen (AG). Anwendbar ist allein schweizerisches Recht.

Stand 09.2021

mobileGlas AG Landstrasse 176, 5430 Wettingen, www.mobileglas.ch, info@mobileglas.ch

AGB mobileGlas AG 2021